Erwerb eines selbständigen landwirtschaftlichen Betriebs bildet auch dann Betriebsvermögen, wenn ein Landwirt als Erwerber seine Bewirtschaftungsabsicht wieder aufgibt
Leitsatz
Erwirbt ein Landwirt einen weiteren selbständigen landwirtschaftlichen Betrieb in der erklärten Absicht, ihn alsbald als eigenständigen Betrieb zu bewirtschaften, kommt es selbst dann zur Bildung von Betriebsvermögen, wenn die Absicht wieder aufgegeben wird, ihrer alsbaldigen Verwirklichung aber keine Hindernisse entgegenstanden (Fortführung von , BFHE 165, 518, BStBl II 1992, 134).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 752 XAAAA-94627
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