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Gesamt-SV-Beitrag | Haftung im Dreipersonen-Verhältnis
Der Nachweis, dass ein Unternehmer ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer oder ein von ihm beauftragter Verleiher seine Zahlungspflicht erfüllt, der auch durch Vorlage von lückenlosen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Einzugsstellen für den Nachunternehmer oder den von diesem beauftragten Verleiher erbracht werden kann (vgl. § 28e Abs. 3b, 3f SGB IV), hängt nicht davon ab, dass der Unternehmer über die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung hinaus nachweist, dass er die Vereinbarkeit der von der Berufsgenossenschaft erfassten und veranlagten Unternehmensteile mit dem auszuführenden Auftrag sowie der gemeldeten Arbeitsentgelte mit dem Volumen des Auftrags geprüft hat.
Nach dem eindeutigen Wortlaut der einschlägigen Vorschriften lässt bereits die Vorlage...