Umsatzsteuerliche Anerkennung einer Bürovermietung zwischen Ehegatten bei Mietzahlungen auf gemeinsames Konto
Leitsatz
Eine Ehefrau kann die Überlassung von Büroräumen an ihren Ehemann (Leistungsempfänger) auch dann wirksam als steuerbare - auf Erzielung des vereinbarten Entgelts gerichtete - Leistung ausführen, wenn der Leistungsempfänger die Gegenleistung auf eines seiner Konten überweist und die Ehefrau darüber regelmäßig rechtlich und tatsächlich verfügen kann (Abgrenzung zum Ertragsteuerrecht).
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 728 BFH/NV 1993 S. 65 Nr. 10 UAAAA-94615