Klagegegenstand ist primär ein Prüfbescheid der Beklagten, in dem Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Säumniszuschläge in Höhe von (zuletzt) 12.005,04 € für die Zeit von Februar 2012 bis Oktober 2012 sowie von Mai 2013 bis Oktober 2013 nachgefordert werden. Der Sache nach steht die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1 (nachfolgend nur noch: „der Beigeladene“) als Detektiv/Sicherheitskraft für die Klägerin, die einen Sicherungsdienst betreibt, im Streit. Die Klägerin und der Beigeladene, der damals den Nachnamen O führte, schlossen unter dessen Firma C Security am 16. März 2009 einen „Subunternehmervertrag (Dienstleistungsvertrag)“. Dieser enthielt auszugsweise folgende Regelungen:
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.09.2023 - L 1 BA 27/20
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