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BFH Urteil v. - VI R 79/91 BStBl 1993 II S. 692

Gesetze: EStG § 40 Abs. 1 und Abs. 3AO 1977 § 5AO 1977 § 169AO 1977 § 170AO 1977 § 171 Abs. 4AO 1977 § 191 Abs. 5FGO § 102

1. Der Arbeitgeber ist an seinen Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer gem. § 40 Abs. 1 EStG gebunden, sobald der Pauschalierungsbescheid wirksam ist 2. Bei nicht vorschriftsmäßigem Lohnsteuerabzug hat der Haftungsbescheid grundsätzlich Vorrang vor einem Pauschalierungsbescheid

Leitsatz

1. Der Arbeitgeber ist an seinen Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer gemäß § 40 Abs. 1 EStG gebunden, sobald der Pauschalierungsbescheid wirksam wird.

2. War sich der Arbeitgeber über die Bedeutung und Rechtsfolgen des Antrags auf Pauschalierung der Lohnsteuer (§ 40 Abs. 1 EStG) nicht im klaren und sind seine Ausführungen zur Begründung des Einspruchs gegen den Pauschalierungsbescheid als Rücknahme oder Anfechtung des Antrags zu verstehen, so ist es in der Regel ermessensfehlerhaft, wenn die Finanzbehörde den Pauschalierungsbescheid aufrechterhält, obwohl sie den Steueranspruch durch Erlaß eines Haftungsbescheides gegenüber dem Arbeitgeber realisieren kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 692
BFH/NV 1993 S. 40 Nr. 7
UAAAA-94599

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BFH, Urteil v. 05.03.1993 - VI R 79/91

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