1. Der Arbeitgeber ist an seinen Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer gem. § 40 Abs. 1 EStG gebunden, sobald der Pauschalierungsbescheid wirksam ist 2. Bei nicht vorschriftsmäßigem Lohnsteuerabzug hat der Haftungsbescheid grundsätzlich Vorrang vor einem Pauschalierungsbescheid
Leitsatz
1. Der Arbeitgeber ist an seinen Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer gemäß § 40 Abs. 1 EStG gebunden, sobald der Pauschalierungsbescheid wirksam wird.
2. War sich der Arbeitgeber über die Bedeutung und Rechtsfolgen des Antrags auf Pauschalierung der Lohnsteuer (§ 40 Abs. 1 EStG) nicht im klaren und sind seine Ausführungen zur Begründung des Einspruchs gegen den Pauschalierungsbescheid als Rücknahme oder Anfechtung des Antrags zu verstehen, so ist es in der Regel ermessensfehlerhaft, wenn die Finanzbehörde den Pauschalierungsbescheid aufrechterhält, obwohl sie den Steueranspruch durch Erlaß eines Haftungsbescheides gegenüber dem Arbeitgeber realisieren kann.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 692 BFH/NV 1993 S. 40 Nr. 7 UAAAA-94599
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