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Arbeitslohn: Erholungsbonus mit vergünstigten Sozialleistungen
Unternehmen können Beschäftigten eine Erholungsbeihilfe zahlen, bei dem diese keine Sozialabgaben und Steuern zahlen, wenn der Arbeitgeber die Pauschalbesteuerung wählt. Das ist vielen Unternehmern nicht bekannt. Jährlich können je Mitarbeiter bis 156 € gezahlt werden. Für den (Ehe-)Partner kommen 104 € und je Kind 32 € dazu. Bei den Beträgen handelt es sich um eine Freigrenze, die nicht überschritten werden darf, will man die Vorteile erhalten. Das Geld darf nur für Urlaub und Erholung ausgegeben werden; die Verwendung muss belegt werden, etwa mit einer Reisebuchung. Ausführliche Informationen finden Sie unter https://go.nwb.de/pmzvc.