Offenbare Unrichtigkeit: Feststellung des Bestands des steuerlichen
Einlagekontos – Erkennbarkeit des tatsächlichen Mittelzufluss zur
Kapitalrücklage
Leitsatz
Die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG ist wegen offenbarer Unrichtigkeit
nach § 129 AO zu berichtigen, wenn der Anfangs- und Endbestand des steuerlichen Einlagekontos mit 0 EUR beziffert wird, anhand
der dazu dem Finanzamt eingereichten Unterlagen (Bilanz und Detaillierung zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung)
aber erkennbar ist, dass ein der Erhöhung der Kapitalrücklage entsprechender Betrag tatsächlich zugeflossen ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 680 Nr. 11 IAAAJ-55164
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 07.09.2023 - 7 K 677/22 F
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