Zuflussbesteuerung der Kapitalabfindung aus einer Pensionskasse
– Verteilungswahlrecht bei Vorauszahlungen für
Nutzungsüberlassung – Analoge Anwendung auf Einmalzahlungen aus
Pensionskassen
Leitsatz
Dem Empfänger einer einmaligen Kapitalabfindung aus einer der betrieblichen Altersversorgung dienenden Pensionskasse wird
durch § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG kein Wahlrecht eingeräumt, die entsprechenden Einnahmen gleichmäßig verteilt auf den seiner
Lebenserwartung entsprechenden Bezugszeitraum zu versteuern.
Eine derartige aus den angesparten Altersvorsorgebeiträgen zuzüglich Zinsen resultierende Kapitalabfindung stellt keine Vorauszahlung
für die Nutzungsüberlassung von Sachen oder Rechten i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG dar.