Annahme eines festen Mittelpunktes bei selbständiger Arbeit i. S. des DBA-Italien 1925 nur, wenn der Bezug der ausgeübten Tätigkeit zum Ort der Ausübung auf mindestens sechs Monate ausgelegt ist
Leitsatz
1. Ein fester Mittelpunkt i.S. des Art. 7 Abs. 1 Satz 2 DBA-Italien 1925 ist nur anzunehmen, wenn der Bezug der ausgeübten Tätigkeit zum Ort der Ausübung auf mindestens sechs Monate ausgelegt ist.
2. Begibt sich ein unbeschränkt Steuerpflichtiger mit einem Wohnwagen zweimal je sechs Wochen im Jahr nach Italien, um dort auf einem Campingplatz die Neuauflage seines Kommentars zu bearbeiten, so unterhält er in Italien keinen festen Mittelpunkt i.S. des Art. 7 Abs. 1 Satz 2 DBA-Italien 1925.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 655 BFH/NV 1993 S. 61 Nr. 10 TAAAA-94582
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