Km-Pauschsätze der EStR und LStR für die steuerliche Berücksichtigung nicht nachgewiesener Kfz-Kosten rechtlich mögliche Schätzung; kein Nachweis tatsächlicher Kfz-Kosten unter Berufung auf ADAC-Tabellen
Leitsatz
Der nach den Verwaltungsanweisungen maßgebende Pauschsatz von 25 Pf, ab von 32 Pf, je gefahrenem Kilometer stellt auch für das Jahr 1973 eine rechtlich mögliche Schätzung nicht nachgewiesener Kfz-Kosten für Dienstreisen bzw. für im Rahmen des § 33 EStG zu berücksichtigende Privatfahrten dar.
Der Senat hält daran fest, daß die tatsächlichen Aufwendungen nicht durch Berufung auf die sog. ADAC-Tabellen nachgewiesen werden können.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 651 ZAAAA-94580
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