Eine wirksame Rechnungsberichtigung setzt voraus, daß dem Leistungsempfänger eine hinreichend bestimmte, schriftliche Berichtigung tatsächlich zugeht
Leitsatz
Hat ein Unternehmer in einer Rechnung für eine steuerfreie Leistung Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, kann er den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1980). Voraussetzung dafür ist, daß dem Leistungsempfänger eine hinreichend bestimmte, schriftliche Berichtigung zugeht. Die Rückgabe der ursprünglichen Rechnung durch den Leistungsempfänger ist nicht erforderlich. Die Wirksamkeit der Berichtigung hängt nicht davon ab, ob das FA die Ansprüche aus der gebotenen Vorsteuerberichtigung gegen den Leistungsempfänger durchsetzen kann.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 643 BFH/NV 1993 S. 57 Nr. 9 BFH/NV 1994 S. 63 Nr. 1 SAAAA-94578
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