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BFH Urteil v. - V R 35/89 BStBl 1993 II S. 641

Gesetze: UStG 1980 § 4 Nr. 14 Sätze 1, 4 Buchst. b, Nr. 28 Buchst. a6. Richtlinie (77/388/EWG) Art. 13 Teil B Buchst. cGKG § 14 Abs. 1

Eine Übertragung einer Zahnarztpraxis mit angeschlossenem Dentallabor führt im Rahmen der Veräußerung zur Umsatzsteuerpflicht; sie wird auch nicht anteilig von der Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG 1980 erfaßt

Leitsatz

Umfaßt die Praxis eines Zahnarztes ein Labor, das der Ausführung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze dient, unterliegt die Übertragung des immateriellen Unternehmenswertes im Rahmen einer Veräußerung der Praxis insgesamt der Umsatzsteuer. Sie wird auch nicht anteilig von der Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG 1980 erfaßt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 641
BFH/NV 1993 S. 41 Nr. 7
IAAAA-94577

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 25.02.1993 - V R 35/89

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