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BFH Urteil v. - VI R 6/89 BStBl 1993 II S. 640

Gesetze: EStG § 19 Abs.1LStDV § 2 Abs. 1

Trägt der Arbeitgeber die Kosten einer Auslandsreise mit touristischen Reiseanteilen, liegt nur bei nachweislich überwiegend eigenbetrieblichem Interesse kein Arbeitslohn vor

Leitsatz

Trägt der Arbeitgeber die Kosten einer von ihm angeordneten Auslandsreise des Arbeitnehmers, so ist ein - die Zuwendung von Arbeitslohn ausschließendes - überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers besonders darzulegen, wenn die Reise auch touristische Aspekte aufweist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 640
BFH/NV 1993 S. 47 Nr. 8
YAAAA-94576

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BFH, Urteil v. 16.04.1993 - VI R 6/89

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