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Umsatzsteuer | Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei entgeltlichem Verzicht auf ein vertragliches Lieferrecht (BFH)
Der Verzicht eines Landwirts auf
		ein vertragliches Lieferrecht (durch Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines
		Vertrags über die Lieferung von Lebensmitteln) gegen "Abstandszahlung" ist
		steuerbar und fällt nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung des 
		§ 24 UStG
		(; veröffentlicht am
		).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob ein entgeltlicher Verzicht auf einen vertraglichen Anspruch auf Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ebenfalls der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG unterliegt.
Die Revision des Finanzamtes war begründet:
Das FG konnte bei seinem Urteil noch nicht berücksichtigen, dass eine Leistung (hier: die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse) und eine darauf bezogene Verzichtsle...