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BFH Urteil v. - I R 51/92 BStBl 1993 II S. 635

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Keine Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen Minderung eines späteren Tantiemeanspruchs durch den mit der Zuwendung verbundenen Aufwand

Leitsatz

Eine im Laufe des Jahres verwirklichte verdeckte Gewinnausschüttung wird nicht dadurch ganz oder teilweise rückgängig gemacht, daß der mit der Zuwendung verbundene Aufwand den nach Jahresende entstehenden Anspruch der Gesellschafter auf Gewinntantiemen vermindert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 635
BFH/NV 1993 S. 49 Nr. 8
UAAAA-94573

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BFH, Urteil v. 10.03.1993 - I R 51/92

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