Gesetze: BewG 1965 § 121 Abs. 2 Nr. 3VStG § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2DBA Japan Art. 7DBA Japan Art. 22A Abs. 2
Von inländischer Zweigniederlassung an ausländische Zentrale vorab ausgekehrte Jahresüberschüsse kein Bestandteil des inländischen Betriebsvermögens
Leitsatz
Es besteht eine (tatsächliche) Vermutung, daß Geldmittel, die dem wirtschaftlichen Verfügungsbereich der unselbständigen inländischen Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft entzogen und durch Überweisung an das ausländische Stammhaus dessen unmittelbarem Zugriff unterworfen werden, nicht mehr der inländischen Betriebsstätte, sondern der ausländischen Zentralbetriebsstätte dienen und daher bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der inländischen Betriebsstätte nicht mehr zu erfassen sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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