Ein Umzug in eine größere Wohnung ist nicht dadurch beruflich veranlaßt, daß die Fahrtzeit zur Arbeitsstätte um 20 Minuten verkürzt und ein Arbeitszimmer eingerichtet wird
Leitsatz
Zieht ein Arbeitnehmer in eine größere Wohnung um, so reicht es für die Anerkennung der Umzugskosten als Werbungskosten nicht aus, wenn dadurch lediglich eine Fahrtzeitverkürzung zur Arbeitsstätte von 20 Minuten arbeitstäglich eintritt und die neue Wohnung wegen der wesentlich größeren Platzverhältnisse die Einrichtung eines Arbeitszimmers erlaubt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 610 BFH/NV 1993 S. 241 Nr. 4 BFH/NV 1993 S. 53 Nr. 9 VAAAA-94564
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