Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen
USt-Kurzinformation
Bezug: BStBl 2021 I S. 1859
In Fällen, in denen von der im (BStBl 2021 I S. 1859) enthaltenen Nichtbeanstandungsregelung Gebrauch gemacht worden ist und die Abmahnleistungen als echter Schadenersatz nicht der Besteuerung unterworfen wurden, ist ein Vorsteuerabzug für die Rechtsanwaltsleistung beim Abmahnenden nicht zu versagen, soweit dessen wirtschaftliche Gesamttätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Finanzministerium des Landes
Schleswig-Holstein v. - VI 3510 - S
7100 - 425
Fundstelle(n):
UR 2023 S. 740 Nr. 18
ZAAAJ-54785