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Verzinsung von Erstattungszinsen nach einem Verständigungsverfahren
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1016Am wurde ein interessantes Urteil des FG Münster veröffentlicht. Das Urteil wurde bereits am verkündet, die Thematik hat aber deutlich über den Fall hinausgehende Relevanz. Es dreht sich um die Frage, ob die Finanzverwaltung bei der Änderung von Einkommensteuerbescheiden anlässlich des Abschlusses eines Verständigungsverfahrens von einer Verzinsung der sich dabei ergebenden Erstattungsbeträge nach § 233a Abs. 2a AO absehen konnte. Besonders relevant war die Frage nach Erstattungszinsen, weil das Verständigungsverfahren 15 Jahre in Anspruch genommen hat.
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I. Verzicht auf Zinserstattung
[i]Hat der Kläger wirksam auf die Zinserstattung verzichtet?Für die Verzinsung war im Verständigungsverfahren vereinbart worden, dass in beiden Staaten keine Verzinsung erfolgen sollte. Mit der Klage wollte der Steuerpflichtige erreichen, dass aufgrund der teilweisen Rücknahme von Korrekturen der Betriebsprüfung im Verständigungsverfahren Erstattungszinsen gem. § 233a Abs. 1 AO gezahlt werden. Allerdings hatte der Steuerpflichtige eine Verzichtserklärung unterzeichnet, damit das Ergebnis der Verständigungslösung in Deutschland nachvollzogen werden konnte. Streitig war im Verfahren, ob dieser Verzicht...