Verteilung von Erhaltungsaufwendungen trotz bestandskräftiger Steuerfestsetzung nach § 82b EStDV für das Aufwandsentstehungsjahr; kein Abzug von auf dieses Jahr entfallendem Aufwand
Leitsatz
Hat der Steuerpflichtige größere Erhaltungsaufwendungen im Jahr ihrer Entstehung nicht als Werbungskosten abgezogen und vor Bestandskraft der Veranlagung dieses Jahres auch keine Verteilung nach § 82b EStDV gewählt, so kann er die Aufwendungen anteilig gleichmäßig auf die folgenden Jahre des Verteilungszeitraums verteilen. Der auf das Jahr der Entstehung entfallende Anteil der Aufwendungen ist dabei nicht zu berücksichtigen.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 589 BFH/NV 1993 S. 26 Nr. 5 CAAAA-94553