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BFH Urteil v. - V R 18/89 BStBl 1993 II S. 561

Gesetze: UStG 1973/1980 § 2 Abs. 1UStG 1973/1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1

Vorsteuerabzug aus Studienkosten eines selbständigen Ingenieurs, wenn das Unternehmen während des Studiums fortbesteht und die erworbenen Kenntnisse ausschließlich für die freiberufliche Tätigkeit verwendet werden

Leitsatz

Absolviert ein bereits selbständig tätiger Ingenieur mit Fachhochschulabschluß ein Hochschulstudium derselben Fachrichtung, steht ihm der Vorsteuerabzug für dem Studium dienende Leistungsbezüge zu, wenn sein Unternehmen während des Studiums fortbesteht. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Ingenieur in dieser Zeit nicht durchgehend entgeltliche Leistungen ausführt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 561
BFH/NV 1993 S. 50 Nr. 8
ZAAAA-94541

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 15.03.1993 - V R 18/89

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