Vorsteuerabzug aus Studienkosten eines selbständigen Ingenieurs, wenn das Unternehmen während des Studiums fortbesteht und die erworbenen Kenntnisse ausschließlich für die freiberufliche Tätigkeit verwendet werden
Leitsatz
Absolviert ein bereits selbständig tätiger Ingenieur mit Fachhochschulabschluß ein Hochschulstudium derselben Fachrichtung, steht ihm der Vorsteuerabzug für dem Studium dienende Leistungsbezüge zu, wenn sein Unternehmen während des Studiums fortbesteht. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Ingenieur in dieser Zeit nicht durchgehend entgeltliche Leistungen ausführt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 561 BFH/NV 1993 S. 50 Nr. 8 ZAAAA-94541
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