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Steuerrecht | Tarifermäßigung für Umsatzsteuer-Erstattungszinsen
Erhält der Unternehmer nach einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt eine Umsatzsteuererstattung für mehrere Veranlagungszeiträume sowie entsprechende Erstattungszinsen, ist sowohl für die Umsatzsteuer- als auch für die Zinserstattung eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG zu gewähren.
[i]Kläger erhielt 2012 Umsatzsteuererstattung für 1997 bis 2000 sowie Erstattungszinsen zur UmsatzsteuerDer Kläger, der bilanzierte, musste zunächst nach einer Steuerfahndungsprüfung hohe Umsatzsteuernachzahlungen für die Jahre 1997 bis 2000 leisten. Er klagte, und es kam zu einer Einigung mit dem Finanzamt, so dass im Jahr 2012 die Umsatzsteuer für 1997 bis 2000 um insgesamt 321.774 € herabgesetzt wurde; zugleich wurden Umsatzsteuer-Erstattungszinsen i. H. von 203.022 € festgesetzt. Der Kläger erfasste diese Beträge im Jahresabschluss zum gewinnerhöhend, beantragte aber die Tarifermäßigung n...