Es ist fraglich, ob die Kumulation des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 2 000 DM mit steuerfreiem oder pauschal versteuertem Werbungskostenersatz verfassungsgemäß ist
Leitsatz
1. Der VI. Senat hält zwar die Abschaffung des Arbeitnehmer- und des Weihnachts-Freibetrages durch Art. 1 Nr. 20 StRG vom (BGBl I, 1093, BStBl I 1988, 224) nicht für verfassungswidrig. Er sieht auch die Erhöhung der als Arbeitnehmer-Pauschbetrag bezeichneten Werbungskostenpauschale auf 2000 DM durch Art. 1 Nr. 12 StRG 1990 als solche noch als verfassungsgemäß an.
2. Der Senat ist aber der Überzeugung, daß die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 2000 DM in Verbindung mit den Vorschriften, nach denen die tatsächlichen Werbungskosten des Arbeitnehmers ganz oder im wesentlichen vom Arbeitgeber steuerfrei (z.B. § 3 Nr. 16 EStG) oder pauschalversteuert (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG) ersetzt werden können, zu einer nicht mehr durch sachliche Gründe zu rechtfertigenden Besserstellung von nicht mit Werbungskosten belasteten Arbeitnehmern gegenüber denjenigen Arbeitnehmern führt, die ihre Werbungskosten selbst tragen müssen. Er holt deshalb gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des BVerfG zu der Frage ein, ob § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG i.d.F. durch Art. 1 Nr. 12 StRG 1990 mit Art. 3 GG vereinbar ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 551 BFH/NV 1993 S. 39 Nr. 7 SAAAA-94539
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