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BFH Urteil v. - VIII R 9/92 BStBl 1993 II S. 55

Gesetze: GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2FGO § 119 Nr. 1

Keine vorschriftswidrige Besetzung des FG Berlin im Jahre 1991 durch ausschließliche Wahl ehrenamtlicher Richter mit Wohnsitz im Westteil der Stadt für 1991 bis 1994

Leitsatz

Die am durchgeführte Wahl der ehrenamtlichen Richter beim FG Berlin für die Wahlperiode 1991 bis 1994 aufgrund einer Vorschlagsliste, in der ausschließlich Personen mit Wohnsitz im früheren Westteil der Stadt berücksichtigt sind, führt - mindestens im Jahre 1991 - nicht zu einer vorschriftswidrigen Besetzung der Richterbank i.S. von § 119 Nr. 1 FGO.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 55
BFH/NV 1992 S. 83 Nr. 12
IAAAA-94538

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BFH, Urteil v. 18.08.1992 - VIII R 9/92

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