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BFH Urteil v. - IV R 50/92 BStBl 1993 II S. 548

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 13EStG § 22 Nr. 1

Einkünfte eines Hofeigentümers aufgrund eines sog. Wirtschaftsüberlassungsvertrags gehören - wenn es sich nicht um Unterhaltsleistungen handelt - zu den wiederkehrenden Bezügen i. S. des § 22 Nr. 1 EStG

Leitsatz

Bei einem sog. Wirtschaftsüberlassungsvertrag sind die vom Nutzungsberechtigten vertragsgemäß übernommenen Leistungen beim Hofeigentümer als wiederkehrende Bezüge zu erfassen, soweit es sich nicht um Unterhaltsleistungen handelt (Ergänzung zu dem , BFHE 170, 556, BStBl II 1993, 546).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 548
BFH/NV 1993 S. 46 Nr. 8
OAAAA-94536

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BFH, Urteil v. 18.02.1993 - IV R 50/92

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