Einkünfte eines Hofeigentümers aufgrund eines sog. Wirtschaftsüberlassungsvertrags gehören - wenn es sich nicht um Unterhaltsleistungen handelt - zu den wiederkehrenden Bezügen i. S. des § 22 Nr. 1 EStG
Leitsatz
Bei einem sog. Wirtschaftsüberlassungsvertrag sind die vom Nutzungsberechtigten vertragsgemäß übernommenen Leistungen beim Hofeigentümer als wiederkehrende Bezüge zu erfassen, soweit es sich nicht um Unterhaltsleistungen handelt (Ergänzung zu dem , BFHE 170, 556, BStBl II 1993, 546).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 548 BFH/NV 1993 S. 46 Nr. 8 OAAAA-94536
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