Online-Nachricht - Montag, 11.12.2023

Lohn und Gehalt | Mindestlohn zum (Bundesregierung)

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum auf 12,41 €. Ein Jahr später wird er auf 12,82 € angehoben. Hierdurch steigt auch die Verdienstgrenze im Minijob auf 538 €/Monat. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.

Hintergrund: Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit dem . Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit bei 12 € brutto in der Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche sind es aktuell etwa 2.080 €. Der Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums hilft herauszufinden, ob und wieweit ein Gehalt dem Mindestlohn entspricht, darüber oder darunterliegt und wie hoch der Stundenlohn ist.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn.

Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer i. S. des Mindestlohngesetzes sind u.a.:

  • zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte,

  • ehrenamtlich Tätige sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,

  • Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,

  • Selbstständige,

  • Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt (auf Branchenmindestlöhne haben ehemals Langzeitarbeitslose sofort Anspruch, denn diese Löhne sind tariflich vereinbart),

  • Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten.

Der Mindestlohn beträgt: (IV. Mindestlohnanpassungsverordnung; BGBl. 2023 I Nr. 321 v. 29.11.2023)

  • ab 12,41 €

  • ab für Minijobber 538 € (zuvor 520 €); Jahresverdienstgrenze 6.456 €

  • ab 12,82 €

Hinweise: Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 € sanktioniert werden. Verstöße gegen Verpflichtungen wie z. B. die Dokumentation der Arbeitszeit können mit bis zu 30.000 € geahndet werden. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Die Mindestlohn-Hotline beantwortet alle Fragen rund um den Mindestlohn. Sie ist montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030 60 28 00 28 zu erreichen.

Quelle: Bundesregierung online, BMAS online, Minijob-Zentrale online (JT)

Fundstelle(n):
ZAAAJ-54584