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Online-Nachricht - Montag, 11.12.2023

Beamtenrecht | Dienstwohnungsvorschriften (BMF)

Das BMF hat für den Abrechnungszeitraum bis die zur endgültigen Berechnung des Entgelts maßgebenden Beträge bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen gem. § 26 Abs. 3 Satz 2 DWV festgesetzt (BMF, Erlass/Rundschreiben v. - Z B 1 - P 1532/15/10003 :009).

Danach gelten folgende Beträge:


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Energieträger
Entgelt (in Euro)
pro Quadratmeter/Jahr
fossile Brennstoffe
14,20
Fernwärme und übrige Heizungsarten
16,70

Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen diese Entgelte auch bei Bundesmietwohnungen, die an dienstliche Versorgungsleitungen angeschlossen sind, im Rahmen des § 22 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (AVB) entsprechend angewendet werden.

Quelle: BMF, Erlass/Rundschreiben v. - Z B 1 - P 1532/15/10003 :009, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
MAAAJ-54558