Steuerverfahren | Weihnachtsfrieden in Thüringen (FinMin)
Vom 21. bis sehen die Finanzämter in Thüringen von
belastenden Maßnahmen ab. Dies teilt des Thüringer Finanzministerium aktuell
mit.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht.
Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.
Am 21. und sind die Finanzämter bis 15.00 Uhr und am 22. und sind die Finanzämter bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden.
Quelle: Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
EAAAJ-54552