MinStG § 93
Teil 10: Nationale Ergänzungssteuer
Abschnitt 2: Besonderheiten
§ 93 Nichtberücksichtigung der nationalen Ergänzungssteuer
§ 54 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die nationale Ergänzungssteuerregelung für Zwecke der Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags unberücksichtigt bleibt.
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WAAAJ-54533