Grunderwerbsteuergesetz Kommentar
12. Aufl. 2025
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§ 22a Ermächtigung
Nach § 18 GrEStG obliegen den Gerichten, Behörden und Notaren Anzeigepflichten im Zusammenhang mit der Beurkundung von Rechtsvorgängen, die einen Rechtsträgerwechsel an einem inländischen Grundstück betreffen. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde § 18 Abs. 1 Satz 3 GrEStG a. F., der bis dahin eine elektronische Übermittlung der Anzeige ausschloss, abgeschafft. In § 22a GrEStG wurde eine Ermächtigungsgrundlage zur Regelung eines Verfahrens zur elektronischen Übermittlung der Anzeigen und Abschriften der Urkunden aufgenommen. Von der Ermächtigung ist seitens des BMF bislang nicht Gebrauch gemacht worden.
Durch den gewählten Weg, eine durch eine Rechtsverordnung auszufüllende Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, wird versucht, die technische Umsetzung und die Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen einem zeitlichen Gleichlauf zuzuführen.
Die Umsetzung des IT-Fachverfahrens erfolgt im Rahmen von KONSENS (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung). Das für das betroffene Verfahren Risikomanagementsysteme-Kontrollmitteilungsverfahren (RMS-KMV) mit der Umsetzung betraute Land Nordrhein-Westfalen kann zurzeit noch keine belastbare Prog...