Suchen
Ruth Hofmann

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

GrEStG Kommentar

12. Aufl. 2025

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55005-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66722-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hofmann - Grunderwerbsteuergesetz Kommentar Online

§ 22 Unbedenklichkeitsbescheinigung

Dr. Elisabeth Märker (März 2025)
Literatur:

Schuhmann, Zur grunderwerbsteuerrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, UVR 1996 S. 76; Wohltmann, Die Erteilung der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung – Eine lästige Formalie?, UVR 2006 S. 154.

A. Vorbemerkung

1Neben den Anzeigepflichten (§§ 1820 GrEStG) und dem Verbot der Urkundenaushändigung vor deren Erfüllung (§ 21 GrEStG) dient die Vorschrift der Sicherung des Steueraufkommens. Abs. 1 Satz 1, der sich an die Grundbuchämter richtet, bewirkt eine Grundbuchsperre; Abs. 2 regelt die Voraussetzungen, unter denen die Finanzbehörde verpflichtet bzw. berechtigt ist, diese durch Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung aufzuheben.

B. Grundbuchsperre

2Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GrEStG darf der Erwerber eines Grundstücks in das Grundbuch erst eingetragen werden, wenn die Bescheinigung(en) der für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörde bzw. -behörden (§ 17 Abs. 1 GrEStG) vorgelegt wird bzw. werden, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung). Da es der Entscheidung der Finanzbehörde vorbehalten ist, ob im Einzelfall eine Steuer entstand, ist der Begriff des „Erwerbers“ im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne so zu verstehen, dass die Vorsc...

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

Erwerben Sie diesen Kommentar kostenpflichtig im Shop.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Buch enthalten:

NWB MAX
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen