Grunderwerbsteuergesetz Kommentar
12. Aufl. 2025
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§ 7 Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum
A. Bedeutung und Zweck der Vorschrift
Viskorf in Viskorf, GrEStG, 20. Aufl. 2021.
1§ 7 Abs. 1 GrEStG gewährt eine Steuerbefreiung, soweit eine flächenweise Aufteilung eines Grundstücks zwischen Personen erfolgt, denen das Grundstück bereits als Miteigentum gehört (z. B., wenn ein Grundstück (oder eine wirtschaftliche Einheit) flächenmäßig zwischen den bisherigen Miteigentümern aufgeteilt wird). Die Steuerbefreiung wird insoweit gewährt, wie der Erwerber eine Fläche (oder einen Bruchteil daran) erhält, die dem Wert seiner bisherigen Beteiligung an dem Grundstück entspricht. Diese Steuerbefreiung ist notwendig, weil die flächenmäßige Aufteilung eines Grundstücks, das mehreren Personen gehört, in Einzelgrundstücke unter Veränderung der Art der dinglichen Berechtigung ein eigenständiger Erwerbsvorgang i. S. des Grunderwerbsteuergesetzes ist. Denn der Teilungsvertrag ist seiner Natur nach ein Tauschvertrag. Diese Steuerbefreiung findet nach § 7 Abs. 2 GrEStG auch Anwendung, wenn das Grundstück einer Gesamthand gehört und zwischen den an dieser Gesellschaft beteiligten Personen flächenmäßig geteilt wird. Hier wird die Steuer nicht erhoben, soweit der Wert des Teilgrundstücks, ...