Grunderwerbsteuergesetz Kommentar
12. Aufl. 2025
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§ 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
A. Vorbemerkung
Arbeitskreis Grunderwerbsteuer, Modernisierungsmodell für das Grunderwerbsteuerrecht, DStR 2023 S. 729; Pahlke in Pahlke, GrEStG, 7. Aufl. 2023; Böing in Behrens/Wachter, GrEStG; 2. Aufl. 2022; Meßbacher-Hönsch in Viskorf, GrEStG, 21. Auflage 2024; Schütz/Keßeler, Grunderwerbsteuer bei Erbschaften und Schenkungen, NWB-EV 7/2023 S. 205.
Verwaltungsanweisungen: , BStBl 2022 I S. 801; , BStBl 2022 I S. 821.
Dem Grunderwerbsteuergesetz sind aufgrund des Charakters der Grunderwerbsteuer als Rechtsverkehrssteuer ausschließlich sachliche Steuerbefreiungen immanent, d. h. es wird ausschließlich auf sachliche Merkmale des jeweiligen Erwerbsvorgangs abgestellt. Dies führt zu einer Steuerbefreiung des Erwerbsvorgangs als Ganzem. Eine Gewährung der Steuerbefreiung erfolgt grds. von Amts wegen.
I. Grundsätzliche Beschränkung der personenbezogenen Befreiungen
1Innerhalb der sog. „echten“ Steuerbefreiungen sind die personenbezogenen Steuerbefreiungen (§ 3 Nr. 3–7 GrEStG) hervorzuheben. Ob § 3 Nr. 2 GrEStG vom BFH weiterhin al...