Grunderwerbsteuergesetz Kommentar
12. Aufl. 2025
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Vorbemerkungen zu den §§ 3 bis 7
Vorbemerkungen zu den §§ 3–7 GrEStG
Freiherr v. Proff/Steuber, Handlungsbedarf wegen drohender Abschaffung der Gesamthand, DStR 2023 S. 2465; Desens et al., Modernisierungsmodell für das Grunderwerbsteuerrecht, DStR 2023 S. 729.
Alle in den §§ 3–7 GrEStG aufgeführten Steuervergünstigungen beziehen sich auf sämtliche Erwerbsvorgänge i. S. des § 1 GrEStG; sie greifen deshalb auch ein, wenn ein Tatbestand des § 1 Abs. 2, 2a, 2b, 3 oder 3a GrEStG verwirklicht ist, sofern nicht die Konstruktion des Erwerbsvorgangs oder der Inhalt der einzelnen Befreiungsvorschrift dem entgegenstehen. So kann z. B. der Erwerb der Verwertungsbefugnis an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück nicht der Teilung des Nachlasses dienen und so setzt auch § 7 GrEStG einen nach § 1 Abs. 1, 5 GrEStG der Steuer unterliegenden Erwerbsvorgang voraus. Wegen möglicher Steuervergünstigungen bei Verwirklichung eines nach § 1 Abs. 2a, 2b, 3 oder 3a GrEStG der Steuer unterliegenden Vorgangs vgl. § 1 Rz. 105 ff., Rz. 275 ff.
Die Steuervergünstigungen sind sachliche, d. h. die Steuer entfällt ganz bzw. in dem in den §§ 5–7 GrEStG genannten Umfang für den Erwerber ebenso wie für den Veräußerer. Den unterschiedlichen Formulierungen...