Grunderwerbsteuergesetz Kommentar
12. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einführung
A. Rechtfertigung und Entwicklung der Grunderwerbsteuer
Englisch in Tipke/Lang, Steuerrecht, 25. Aufl. 2024; Seiler in Dürig/Herzog/Scholz, GG, 105. EL August 2024.
I. „Rechtfertigung” der Grunderwerbsteuer
1Besteuerungsgegenstand der Grunderwerbsteuer ist der wirtschaftliche Erfolg des „Umsatzes“ mit Grundstücken – die steuerliche Legitimation kann gleich der Umsatzsteuer nur aus der Vermögensverwendung abgeleitet werden. Durch die Ausdehnung der Grunderwerbsteuer über die „Ersatztatbestände“ der § 1 Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 2b, Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG hat sich die Steuer von der Anknüpfung an den zivilrechtlichen Grundstückswechsel näher zu einer wirtschaftlichen Betrachtung entwickelt, was finanzverfassungsrechtlich nicht gänzlich unproblematisch ist. Gerade die speziellen Verkehrsteuern entziehen sich weitgehend der Einpassung in Prinzipien wie z. B. das der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, das im Übrigen nicht etwa der Besteuerung von Verkehrsvorgängen entgegensteht. Sie müssen nur ihren Eigengesetzlichkeiten gehorchend in sich stimmig sein. Auch soweit die Grunderwerbsteuer solche Rechtsträgerwechsel erfasst, die nicht Teil eines Leistungstauschs „Grundstück gege...