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BFH Urteil v. - II R 87/91 BStBl 1993 II S. 510

Gesetze: ErbStG 1974 § 5 Abs. 1ErbStG 1974 § 12BGB §§ 1371 ff.

Zur Berechnung der steuerfreien Ausgleichsforderung beim fiktiven Zugewinnausgleich

Leitsatz

Ist zur Berechnung der fiktiven Ausgleichsforderung (§ 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG 1974) nach zivilrechtlichen Grundsätzen das zum Nachlaß gehörende Endvermögen des Erblassers mit höheren Werten angesetzt als bei der nach steuerlichen Vorschriften erfolgenden Bewertung des Nachlasses, so ist zur Ermittlung des Abzugsbetrags die Ausgleichsforderung entsprechend dem Verhältnis des Steuerwerts des zum Nachlaß gehörenden Endvermögens zu dessen höherem Wert zu kürzen. Gegenstände des Endvermögens, die von der Erbschaftsteuer befreit sind, sind dabei in die Berechnung miteinzubeziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 510
BFH/NV 1993 S. 48 Nr. 8
MAAAA-94515

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BFH, Urteil v. 10.03.1993 - II R 87/91

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