Arbeitstägliche Fahrtkosten zum Mittagessen in eine nahegelegene Kantine sind auch dann keine abziehbaren Werbungskosten, wenn eine Betriebskantine nicht vorhanden ist (teilweise Aufgabe der Rechtsprechung)
Leitsatz
Fährt ein Steuerpflichtiger arbeitstäglich von seiner gleichbleibenden Arbeitsstätte zu einer nahegelegenen Kantine, um dort sein Mittagessen einzunehmen, so sind die Fahrtkosten auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn am Arbeitsort selbst keine entsprechende Verpflegungsmöglichkeit vorhanden ist (teilweise Aufgabe der Rechtsprechung im , BFHE 135, 70, BStBl II 1982, 261).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 505 BFH/NV 1993 S. 38 Nr. 7 YAAAA-94511
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