Keine AfaA und Werbungskosten für anteiligen Restwert und Abbruchkosten eines in Abbruchabsicht erworbenen Gebäudes
Leitsatz
Wird ein Gebäude in der Absicht erworben, es teilweise abzubrechen und anschließend grundlegend umzubauen, sind der anteilige Restbuchwert des abgebrochenen Gebäudes und die Abbruchkosten keine sofort abziehbaren Werbungskosten, sondern Teil der Herstellungskosten des neu gestalteten (umgebauten) Gebäudes (Anschluß an Senatsurteil vom IX R 5/79, BFHE 142, 477, BStBl II 1985, 208).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 504 BFH/NV 1993 S. 47 Nr. 8 OAAAA-94510
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