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BPatG Urteil v. - 6 Ni 17/21 (EP)

Gesetze: Art II § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitssache – „Fluidschnittstelle für extrakorporale Blutbehandlung“ – keine erfinderische Tätigkeit – fehlende Patentfähigkeit

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des u. a. auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 973 100 mit der Bezeichnung “Extracorporeal blood treatment fluids interface” (Fluidschnittstelle für extrakorporale Blutbehandlung – im Folgenden: Streitpatent). Das am 13. März 2014 angemeldete Streitpatent beansprucht die Priorität der provisorischen US-Anmeldung 2013/61793620 vom 15. März 2013. Das Streitpatent, dessen Erteilung am 10. Oktober 2018 veröffentlicht worden ist, wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 60 2014 033 763.5 geführt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:160623U6Ni17.21EP.0

Fundstelle(n):
FAAAJ-54222

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BPatG, Urteil v. 16.06.2023 - 6 Ni 17/21 (EP)

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