Gesetze: Art II § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitssache – „Fluidschnittstelle für extrakorporale Blutbehandlung“ – keine erfinderische Tätigkeit – fehlende Patentfähigkeit
Tatbestand
Die Beklagte ist Inhaberin des u. a. auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 973 100 mit der Bezeichnung “Extracorporeal blood treatment fluids interface” (Fluidschnittstelle für extrakorporale Blutbehandlung – im Folgenden: Streitpatent). Das am 13. März 2014 angemeldete Streitpatent beansprucht die Priorität der provisorischen US-Anmeldung 2013/61793620 vom 15. März 2013. Das Streitpatent, dessen Erteilung am 10. Oktober 2018 veröffentlicht worden ist, wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 60 2014 033 763.5 geführt.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.