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Kommentierte Rechtsprechung
An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.
Anforderungen an die beA-Übersendung
Entscheidung
Vla ZB 24/22 KIEHL ZAAAJ-49773.
Leitsatz
Zu den Anforderungen an die Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach.
Sachverhalt
Der Prozessbevollmächtigte des Beklagten legt gegen das Urteil des Landgerichts Berufung ein. Er beantragt die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist.
Wie lang ist die Berufungsbegründungsfrist?
Unter welchen Voraussetzungen kann diese Frist verlängert werden?
Antworten
Die Frist zur Berufungsbegründung beträgt gem. § 520 ZPO zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.
Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden Richter verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn nach freier Überzeugung des Vorsitzenden Richters der Rechtsstreit durch die Verlängerung nicht verzögert wird oder wenn der Berufungskläg...