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RENO Nr. 12 vom Seite 9

Wechselmodell

Rechtsanwältin Ursula Hoffmann

Thema des folgenden Beitrags ist das Wechselmodell. Das Wechselmodell wird von getrenntlebenden Eltern zunehmend praktiziert. Auch der Gesetzgeber beschäftigt sich aktuell mit dem Thema mit der Absicht, dieses als Regelmodell einzuführen. Der nachstehende Beitrag beschäftigt sich mit dem Begriff und der Frage, wann ein solches Wechselmodell in Betracht kommt. Anschließend folgen Ausführungen über die Berechnung des Unterhaltes beim Wechselmodell.

Begriff

Wir unterscheiden zwischen dem Residenzmodell und dem Wechselmodell. Bei dem in der Regel (noch) verbreiteten Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil. Beim Wechselmodell lebt das Kind im Wechsel bei dem einen und dann bei dem anderen Elternteil. Hierbei geht der Bundesgerichtshof nach wie vor davon aus, dass ein Wechselmodell nur dann vorliegt, wenn beide Eltern etwa die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben übernehmen. Mit der Hälfte ist hier nach Bundesgerichtshof ein Anteil von 50 % gemeint.

Beim Wechselmodell wird zwischen dem Pendelmodell und dem Nestmodell unterschieden. Am verbreitesten ist das Pendelmodell. Die Kinder wechseln in einem bestimmten Rhythmus von einem Elternteil zum anderen Elternte...