Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Anwälte (BRAK)
Die BRAK macht auf zwei Urteile des BSG aufmerksam, in denen das BSG präzisiert, wann Anwälte weiterhin von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, obwohl sie zeitweilig anwaltlich nicht tätig sind. In beiden Fällen geht es um die Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 2 SGB VI (BSG, Urteile v. 14.5.2025 - B 10/12 R 3/23 R und B 10/12 R 1/24 R).