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BFH Urteil v. - VI R 171/88 BStBl 1993 II S. 44

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1

Aufwendungen, die durch den Diebstahl des privaten PKW bei einer Dienstreise eines Arbeitnehmers entstanden sind, sind Werbungskosten

Leitsatz

Wird der private PKW eines Arbeitnehmers für eine Dienstreise verwendet und dabei gestohlen, so kann der Arbeitnehmer die Aufwendungen infolge des dadurch verursachten Schadens als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 44
BFH/NV 1992 S. 80 Nr. 12
BAAAA-94481

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BFH, Urteil v. 25.05.1992 - VI R 171/88

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