Die Beteiligung des geschiedenen Ehegatten an Grundstückserträgen aufgrund eines Scheidungsfolgenvergleichs zur Regelung des Zugewinnausgleichs führt nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
Beteiligt ein geschiedener Ehegatte aufgrund eines Scheidungsfolgenvergleichs zur Regelung des Zugewinnausgleichs seinen früheren Ehepartner an seinen Grundstückserträgen, so kann er diese Aufwendungen nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Der erkennende Senat gibt seine entgegenstehende Rechtsauffassung im Urteil vom IX R 111/84 (BFHE 156, 131, BStBl II 1989, 706) auf.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 434 BFH/NV 1993 S. 30 Nr. 6 KAAAA-94478
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