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Track 07 | Gewinnerzielungsabsicht: Keine hohen Anforderungen bei Anfangsverlusten eines Unternehmensberaters
Allein die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten in der Anlaufphase eines Betriebs mit anderen positiven Einkünften lässt nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Münster bei einem Katalogberuf i. S. des § 18 EStG nicht den Schluss zu, dass eine Tätigkeit aufgrund persönlicher Neigungen ausgeübt wird. Bei einem Unternehmensberater und Dozenten darf die Finanzverwaltung dabei an die Glaubhaftmachung der Gewinnerzielungsabsicht keine (zu) hohen Anforderungen stellen.
Lassen Sie uns mit einer erfreulichen Entscheidung eines Finanzgerichts beginnen. Das FG Münster hat nämlich bekräftigt: Allein die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten in der Anlaufphase eines Betriebs mit hohen positiven Einkünften des Ehepartners lässt nicht den Schluss zu, dass eine Tätigkeit aufgrund von persönlichen Neigungen ausgeübt wird.
Bei den Katalogberufen i. S. des § 18 EStG müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Verluste aus persönlichen Gründen hingenommen werden. Diese konnte das Finanzamt nicht benennen.
Die Finanzrichter aus Westfalen haben deutlich gemacht: Bei einem Unternehmensberater und Dozenten darf die Finanzverwaltung in der Gründungsphase an die Glaubha...