Steuerentstehung durch Inbesitzhalten von Tabakwaren: Erwerb von
Substituten für Tabakwaren vor dem – Besitzzurechnung
zur Bestimmung des Steuerschuldners – Auswahlermessen
Leitsatz
Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob nach § 23f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 TabStG das Inbesitzhalten solcher vor dem
im freien Verkehr erworbenen Substitute für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten etc.) zur Steuerentstehung führt, die zuvor
keinen Steuerentstehungstatbestand ausgelöst hatten.
Weiterhin erscheint ernstlich zweifelhaft, ob dem Geschäftsführer einer KG, in deren Räumlichkeiten diese Tabakwaren aufgefunden
werden, der für die Bestimmung des Steuerschuldners nach § 23f Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Var. 2 TabStG maßgebliche Besitz an diesen
Waren anstelle der KG als Lagerinhaberin zugerechnet werden kann bzw. im Fall der möglichen Auswahl zwischen mehreren Gesamtschuldnern
die ordnungsgemäße Ausübung des Ermessens unterblieben ist.
Fundstelle(n): EAAAJ-53862
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Beschluss v. 29.09.2023 - 4 V 1068/23 A (VTa)
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