Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags bei Mitunternehmerschaften
Leitsatz
Vorabvergütungen der Gesellschafter einer KG, die mangels unmissverständlicher Vereinbarung einer Verpflichtung zur gewinnunabhängigen
Zahlung nicht als Sondervergütungen i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG zu qualifizieren sind, sind dennoch
als Vorabgewinnanteile bei der Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags und der Gewerbesteuer auf die Mitunternehmer nicht
zu berücksichtigen, da sie nicht auf dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel i. S. von § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG, sondern
auf einer davon zu unterscheidenden besonderen Gewinnverteilungsabrede beruhen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 28 DStRE 2024 S. 976 Nr. 16 FAAAJ-53853
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 26.09.2023 - 10 K 1404/19 F
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