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BFH Urteil v. - V R 75/88 BStBl 1993 II S. 357

Gesetze: UStG 1980 § 13 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2UStG 1980 § 14 Abs. 3, 46. EG Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. cBGB § 31GmbHG § 35 Abs. 2 Satz 2GmbHG § 37

Die in der Rechnung einer GmbH unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer i. S. des § 14 Abs. 3 UStG wird von der GmbH geschuldet, wenn der betreffende Geschäftsführer mit der Rechnungsausstellung den allgemeinen Rahmen des ihm übertragenen Geschäftskreises nicht offensichtlich überschritten hat

Leitsatz

Weist ein nur zur Gesamtvertretung berechtigter Geschäftsführer einer GmbH ohne Mitwirkung des anderen Geschäftsführers in einer Abrechnung der GmbH Umsatzsteuer gesondert aus, obwohl eine Leistung nicht ausgeführt wird, schuldet die GmbH die ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG 1980 i.V.m. § 31 BGB, wenn der Geschäftsführer den allgemeinen Rahmen des ihm übertragenen Geschäftskreises nicht offensichtlich überschritten hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 357
BFH/NV 1993 S. 33 Nr. 6
TAAAA-94449

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BFH, Urteil v. 28.01.1993 - V R 75/88

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