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PiR Nr. 12 vom Seite 398

Rechnungslegung bei Hochinflation nach IAS 29

Betroffenheitsanalyse am Beispiel von Unternehmen des DAX40 und Herausforderungen für die Praxis

WP Melanie Schunk und WP/StB Stefan Schaden

Die Vorschriften zur Rechnungslegung in Hochinflationsländern gemäß IAS 29 sind anzuwenden, um die Änderung in der Kaufkraft der funktionalen Währung einer Konzerngesellschaft darzustellen, die die funktionale Währung eines Landes mit Hochinflation verwendet. Im Mai 2022 wurde im Bericht des Internationalen Währungsfonds (IMF) und der International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Center for Audit Quality (CAQ) erstmals die Türkei als Hochinflationsland gelistet. Damit erlangte IAS 29 neue Bedeutung, da die Türkei für viele Unternehmen ein wichtiger Wirtschaftsstandort ist. Unternehmen, die in einer Währung berichten, die nicht die eines Hochinflationslands ist und über wesentliche Konzerngesellschaften in Hochinflationsländern verfügen, müssen die Abschlüsse der Konzerngesellschaften mit einem zum Bilanzstichtag geltenden Preisindex anpassen, um hochinflationsbedingte Verzerrungseffekte zu neutralisieren (IAS 29.11). Dies führte zu einem zusätzlichen und von vielen nicht eingeplanten Aufwand während der Abschlusserstellung, dessen Komplexität insbesondere von solchen Unternehmen oft unterschätzt wurde, die erstmalig von Hochinflation betroffen waren.

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